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Frage & Antwort

Darf ich in der Mietwohnung einen Wandklapptisch anbringen?

In aller Regel ja: Dübellöcher in üblicher Zahl, um Möbel und Einrichtung anzubringen, gelten nach Auskunft von Mietervereinen als normaler Gebrauch der Wohnung. Was genau für dich gilt, hängt aber von deinem Mietvertrag ab. Wenn du unsicher bist, frag vor dem Bohren die Vermieterin oder den Vermieter.

von der Redaktion aktualisiert am 20. Oktober 2026 3 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Meist ja. Nach § 538 BGB muss ein Mieter Veränderungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch nicht vertreten, und der Mieterverein zu Hamburg hält das Anbohren der Wände für nicht zu beanstanden, sogar an Kachelwänden für übliche Einrichtung. Beim Auszug kann das Schließen der Löcher Teil der Schönheitsreparaturen sein. Prüf deinen Mietvertrag und frag im Zweifel vorher nach. Das ist keine Rechtsberatung.

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Was das Gesetz sagt

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt den Punkt nicht ausdrücklich für Dübel, gibt aber den Rahmen vor. § 538 BGB lautet: „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“ Die entscheidende Frage ist also, ob ein paar Bohrlöcher für einen Tisch zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören. Beim Auszug musst du die Wohnung nach § 546 BGB zurückgeben; was das für Löcher und Einbauten heißt, hängt am Mietvertrag.

Was Mietervereine dazu sagen

Der Mieterverein zu Hamburg, Landesverband im Deutschen Mieterbund, ist in seinem Infoblatt „Was darf man in der Wohnung?“ deutlich: „Aber auch das Anbohren der Wände ist nicht zu beanstanden.“ Das gelte auch für Kachelwände in Bad und Küche, damit man die üblichen Einrichtungsgegenstände anbringen kann. Man dürfe sogar in die Fliesen bohren, wenn Löcher in den Fugen nicht passen würden.

Wie weit das reichen kann, zeigt ein Fall, den die Berliner MieterGemeinschaft (BMGEV) dokumentiert: Das Landgericht Hamburg sah 2001 in bis zu 32 Dübellöchern im Badezimmer keine Verletzung des Mietvertrags (307 S 50/01). Das ist eine Einzelentscheidung eines Landgerichts, keine allgemeine Grenze – ein Wandklapptisch braucht ohnehin nur wenige Löcher.

Grenzen gibt es trotzdem. Der Mieterverein zu Hamburg schreibt, dass übermäßig viele Löcher anders zu bewerten sein können und Schadenersatz eine Frage des Einzelfalls ist.

Beim Auszug: Löcher schließen oder nicht?

SituationWas die Mietervereine dazu sagen
Schönheitsreparaturen wirksam auf dich übertragenDübellöcher beseitigen gehört dazu (Mieterverein zu Hamburg)
Keine wirksame SchönheitsreparaturklauselLöcher können bleiben (Mieterverein zu Hamburg); das Infoblatt des Berliner Mietervereins nennt das Zugipsen der Dübellöcher
Angebohrte FliesenAustausch kann der Vermieter laut Mieterverein zu Hamburg nicht verlangen, auch nicht per Mietvertrag
Eigene Einbautenauf Verlangen zurückbauen (Berliner Mieterverein)

Ob deine Klausel zu Schönheitsreparaturen wirksam ist, lässt sich nur am konkreten Vertrag beurteilen. Dafür sind Mietervereine die richtige Anlaufstelle.

So gehst du praktisch vor

  1. Mietvertrag lesen. Achte auf Regeln zu Dübeln, Fliesen und Schönheitsreparaturen.
  2. Im Zweifel fragen. Eine kurze schriftliche Anfrage mit Ort, Lochzahl und Tisch schafft Klarheit, besonders bei Fliesen, Trockenbau oder an der Balkonwand.
  3. Wenige, saubere Löcher. Bohr nur so viele Löcher, wie der Tisch braucht, und nach Möglichkeit in die Fuge. Wie das bei Fliesen geht, steht unter Kann man einen Wandklapptisch auf Fliesen montieren?.
  4. Passende Dübel wählen. Ein ausgerissener Dübel richtet mehr Schaden an als ein sauberes Bohrloch. Welche Dübel taugen, beantwortet die Frage Taugen die mitgelieferten Dübel?, die Schritte stehen in der Anleitung Wandklapptisch montieren.
  5. Beim Auszug die Löcher nach Mietvertrag behandeln und den Tisch abbauen.

Wenn Bohren nicht erlaubt ist

Darfst du gar nicht bohren, fällt der Wandklapptisch weg – er wird immer verschraubt. Für den Balkon gibt es Hängetische für das Geländer, in der Wohnung freistehende Klapptische. Die Möglichkeiten vergleicht die Frage Gibt es einen Wandklapptisch ohne Bohren?, passende Modelle stehen unter Balkon-Hängetisch. Wenn das Bohren geklärt ist, findest du kleine Tische für die Küche unter Wandklapptisch für die Küche. Weitere Antworten stehen unter Fragen und Antworten.

Oft gefragt

Muss ich die Dübellöcher beim Auszug schließen?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Laut Mieterverein zu Hamburg gehört das Beseitigen von Dübellöchern zu den Schönheitsreparaturen, wenn diese wirksam auf dich übertragen sind; sonst können die Löcher bleiben. Bei übermäßig vielen Löchern kann es anders aussehen. Der Berliner Mieterverein nennt das Zugipsen der Dübellöcher in seinem Infoblatt zum Auszug.

Darf ich in der Mietwohnung in Fliesen bohren?

Nach Auskunft des Mietervereins zu Hamburg ja, um übliche Einrichtungsgegenstände anzubringen, und zwar auch in die Fliese, wenn ein Loch in der Fuge nicht passt. Den Austausch angebohrter Fliesen kann der Vermieter danach dem Mieterverein zufolge nicht verlangen. Bohren in der Fuge ist trotzdem die schonendere Wahl.

Brauche ich eine Erlaubnis für einen Wandklapptisch?

Für Dübellöcher in üblicher Zahl in der Regel nicht, sagen die Mietervereine. Manche Mietverträge enthalten aber eigene Regeln, und bei ungewöhnlichen Eingriffen, etwa an Fassade, Balkonbrüstung oder einer Trockenbauwand, ist eine Absprache sinnvoll. Eine kurze schriftliche Anfrage beim Vermieter schafft Klarheit.

Belege

  1. Bürgerliches Gesetzbuch, § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, § 546 Rückgabepflicht des Mieters
  3. Mieterverein zu Hamburg: Infoblatt 37 „Was darf man in der Wohnung?“ (2019)
  4. Mieterverein zu Hamburg: Mieterrechte und -pflichten (Dübellöcher, Schönheitsreparaturen)
  5. Berliner Mieterverein: Infoblatt „Auszugsprobleme“
  6. BMGEV: LG Hamburg, 307 S 50/01 (Dübellöcher im Badezimmer)

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